Die Capital Requirements Regulation (CRR) ist eine EU-Verordnung, die die Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen definiert. Übergeordnetes Ziel der CRR ist es, die Stabilität und Integrität des Finanzsystems zu stärken, indem sie sicherstellt, dass diese Unternehmen über ausreichende Eigenmittel verfügen, um Risiken aufzufangen und ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Die Capital Requirements Directive (CRD) hingegen ist eine EU-Richtlinie, die die Mindestkapitalanforderungen für Banken festlegt. Die CRD etabliert die internationalen Standards des Baseler Ausschusses und dient dazu, sicherzustellen, dass Banken über ausreichende Kapitalreserven verfügen, um Risiken aufzufangen und den Fortbestand der Bank sicherzustellen. Im Unterschied zur CRR, welche EU-Recht ist und unmittelbar auch national gilt, ist die CRD mittelbar in nationales Recht zu überführen.