EZB beschließt Einführung eines granularen Kreditmeldewesens
Standardisierte Datenhaushalte weiter im Fokus
Hintergrund und Ziel
Im Februar 2014 hat die Europäische Zentralbank den Beschluss gefasst ein harmonisiertes, auf granularen Kreditdaten basierendes Rahmenwerk einzuführen. Dadurch sollen sowohl Kreditdatenbanken auf nationaler Ebene, wie auch zusammenfassend auf Ebene des Eurosystems Kreditdatenbanken auf nationaler Ebene, wie auch zusammenfassend auf Ebene des Eurosystems geschaffen werden.
Ziel ist es, die Aufgabenerfüllung bzgl. der Finanzmarktstabilität und die Aufsicht über die Kreditinstitute sicherzustellen. Die nationalen Zentralbanken wurden durch den Beschluss beauftragt, bis Ende 2016 entsprechende Einführungsmaßnahmen zu treffen. Angelehnt an die Originalbezeichnung „Analytical Credit Dataset“ trägt das Projekt den Namen „AnaCredit“.
Meldepflichten und Termine
Die Definition der zur Verfügung zu stellenden granularen Kreditdaten wird derzeit erarbeitet und soll in folgendem Rahmen erfolgen:
> Meldegrenze:
je Kreditnehmer ab 25.000 €, auf konsolidierter Basis ab 350.000,00 €
> Meldeturnus:
monatlich, quartalsweise und für Stammdaten laufend bei Änderung
> Art der Einführung:
mehrstufig ab 2017 bis 2020
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